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Sicherheitsrelevante Forschung

Die Freiheit der Forschung ist ein durch Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes geschütztes Gut und kann nur zum Schutz anderer wichtiger verfassungsrechtlich geschützter Güter gesetzlich begrenzt werden. Eine wissenschaftlich erfolgreiche Forschung erfordert weiter Transparenz, vor allem durch einen freien Informationsaustausch und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen. Mit freier Forschung gehen jedoch auch Risiken einher, insbesondere wenn - für sich genommen neutrale oder nützliche - Forschungsergebnisse missbraucht werden (sog. Dual-Use-Problematik).

Die Grenzen der Forschung werden durch rechtliche Normen bestimmt, die zum Schutz verfassungsrechtlich geschützter Güter die Forschungsfreiheit begrenzen, wenn dies verhältnismäßig ist. Sie können Forschungsziele ausschließen (z.B. die Entwicklung von Atom- und Biowaffen), Methoden reglementieren (z. B. für bestimmte Experimente am Menschen) oder den Export von Wissen, Dienstleistungen und Produkten in bestimmte Länder untersagen (z.B. im Rahmen der Exportkontrolle des deutschen Außenwirtschaftsrechts oder der EG-Verordnung 428/2009 für die Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck).

Neben der Beachtung der rechtlichen Vorschriften im Umgang mit Sicherheitsrelevanz in der Forschung ist jede*r Wissenschaftler*in selbst gehalten, die darüber hinaus gehenden ethischen Folgen und gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer/seiner Forschung zu bedenken. In seiner Sitzung am 30. Juli 2020 hat das Rektorat die Richtlinie zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung an der HHU beschlossen, die hierfür Grundsätze und Verfahrensregelungen festlegt.
Die Richtlinie und die Satzung sind am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der HHU am 29.09.2020 in Kraft getreten.

Zusätzlich hat das Rektorat eine unabhängige, hochschulinterne ad-hoc Kommission zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung (KSF) eingerichtet. Die KSF hat insbesondere die Aufgabe, das Rektorat sowie Wissenschaftler*innen der HHU bei Forschungsvorhaben des sog. Dual Use-Bereiches bzw. mit potentiell sicherheitsrelevanten Implikationen zu beraten. Aufgaben, Zusammensetzung und Verfahren werden in der Satzung der Kommission zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung an der HHU geregelt.

 

Kommission zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung an der HHU

Vorsitz
Prorektorin für Forschung und Transfer
Univ.-Prof. Dr. Dr. Andrea Icks MBA
Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf, Gebäude 16.11
Tel. +49 211 81-10040

Ständige Kommissionsmitglieder
Univ.-Prof. Frank Dietrich
Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf, Gebäude 23.32
Tel. +49 211 81-12912

Univ.-Prof. Dr. Helmut Frister
Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf, Gebäude 24.81
Tel. +49 211 81-11410

Beratendes Kommissionsmitglied
Ombudsperson für Wissenschaftsverantwortung
Univ.-Prof. i. R. Dr. Dr. h.c. Dieter Birnbacher
Universitätsstraße 1, 40225 Düsseldorf, Gebäude 23.31
Tel. +49 211 5590159

Verantwortlichkeit: