DFG
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die zentrale und größte Förderorganisation der Forschung in Deutschland. Sie fördert:
- Forschungsvorhaben in allen Wissenschaftsbereichen
- Einzelvorhaben und Forschungskooperationen
- Auszeichnung für herausragende Forschungsleistungen
- wissenschaftliche Infrastruktur und wissenschaftliche Kontakte
- nationale und internationale Zusammenarbeit von Forschenden
Informationen für Antragsteller*innen
- Anträge in DFG-Einzelförderprogrammen (z.B. Sachbeihilfe) können Sie als Antragsteller*in selbst bei der DFG einreichen - eine Unterschrift der Hochschulleitung ist nicht notwendig.
- Anträge, die die Finanzierung der eigenen Stelle beinhalten (Walter Benjamin-Programm, Eigene Stelle, Emmy Noether-Programm, Heisenberg-Programm) erfordern eine Arbeitgebererklärung und ggf. zusätzliche Stellungnahmen.
- Anträge auf Sonderforschungsbereiche und Graduiertenkollegs müssen von der Rektorin unterzeichnet werden. Daher müssen diese Anträge vom Rektorat beschlossen werden. Dies gilt für alle Fakultäten.
- Anträge auf Forschungsgruppen sind im Rektorat vorzustellen. Dies gilt für alle Fakultäten.
- Bitte informieren Sie den DFG-Vertrauensdozenten, Prof. Dr. Stefan U. Egelhaaf, über Ihre Antragstellung.
Bitte sprechen Sie uns an, telefonisch, per E-Mail oder auch persönlich, wir beraten und unterstützen Sie gerne. Insbesondere wenn Sie einen Antrag in einer der koordinierten DFG-Programmlinien planen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns.